- unterbinden
- ausschließen; nicht erlauben; verbieten; untersagen; nicht gestatten; umgehen; umschiffen (umgangssprachlich); vorbeugen; abwenden; verhüten; vermeiden; verhindern; einen Riegel vorschieben (umgangssprachlich)
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un|ter|bin|den [ʊntɐ'bɪndn̩], unterband, unterbunden <tr.; hat:Maßnahmen ergreifen, damit etwas, was ein anderer oder andere tun oder zu tun beabsichtigen, unterbleibt:man hat alle Kontakte zwischen ihnen unterbunden; jede Diskussion, Störung unterbinden.Syn.: ↑ abstellen, im Keim ersticken, nicht zulassen, ↑ sabotieren, unmöglich machen, ↑ vereiteln, ↑ verhindern, ↑ verhüten.* * *
un|ter|bịn|den 〈V. tr. 111; hat〉1. ein Blutgefäß \unterbinden abschnüren (um die Blutung stillen)2. eine Handlung \unterbinden 〈fig.〉 verhindern, verbieten3. den Verkehr \unterbinden unterbrechen, unmöglich machen* * *
un|ter|bịn|den <st. V.; hat [mhd. underbinden]:1. etw. durch bestimmte Maßnahmen verhindern, nicht weiter geschehen, sich entwickeln, vollziehen lassen:jede Diskussion, Störung u.2.a) (seltener) in seinem Ablauf aufhalten, unterbrechen;b) (Med.) abschnüren:die zuführenden Blutgefäße u.* * *
un|ter|bịn|den <st. V.; hat [mhd. underbinden]: 1. etw. durch bestimmte Maßnahmen verhindern, nicht weiter geschehen, sich entwickeln, vollziehen lassen: man hat alle Kontakte zwischen ihnen unterbunden; jede Diskussion, Störung u.; die Entwicklung einer Krankheit kann meist „im Keim“ entdeckt und frühzeitig unterbunden werden (Saarbr. Zeitung 27. 12. 79, 30/32); dann ist es verhängnisvoll, in den Unterkünften noch einmal jede persönliche Entfaltung zu u. (Klee, Pennbrüder 101). 2. a) (seltener) in seinem Ablauf aufhalten, unterbrechen: Greck spürte, wie der Mann bremste, ein sanfter Ruck, der seine Fahrt gewaltig unterband (Böll, Adam 52); b) (Med.) abschnüren: die Ärztin unterband die zuführenden Blutgefäße; sie hat sich u. (sterilisieren) lassen.
Universal-Lexikon. 2012.